Mit einer fachlichen Bauabnahme erhält die Bauherrschaft nach jeder Begehung eine Dokumentation mit Fotos und Text, die er gegebenenfalls zum Beweis vorlegen kann.
Trotzdem passiert es immer wieder, dass manche Mängel sich erst nach dem Einzug zeigen. Aus diesem Grund gibt es die Gewährleistungsfrist, die in der Regel fünf Jahre beträgt, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde. So lange muss das betroffene Bauunternehmen Schäden auf eigene Kosten nachbessern.
Dazu muss der Hausbesitzer den Schaden allerdings als solchen erkennen und rügen. Und wieder erhöht er die Chancen, sein eigenes Recht zu wahren, wenn er den Experten zu Rate zieht. Wann und wie zu begehen ist, erläutern wir Ihnen gerne und stehen Ihnen fachlich zur Seite.